Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - L 12 B 61/03 AL NZB |
Zitiervorschläge
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.12.2003 - L 12 B 61/03 AL NZB (https://dejure.org/2003,17442)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - L 12 B 61/03 AL NZB (https://dejure.org/2003,17442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,17442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Arbeitslosengeld ohne Berücksichtigung der Kirchensteuer wegen Konfessionslosigkeit; Grundsätzliche Bedeutung der Berücksichtigungsfähigkeit der Kirchensteuer ab 2004
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 03.07.2003 - S 27 AL 125/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - L 12 B 61/03 AL NZB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - L 12 B 61/03
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1994 ausgesprochen, die im Interesse der Praktikabilität mit den genannten Vorschriften erfolgte verfassungsrechtlich zulässige Typisierung und Pauschalisierung finde ihre Grenzen am rechtsstaatlichen Gebot der Rechtsklarheit, wenn nicht mehr davon auszugehen sei, dass die "überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer" Kirchensteuer zu zahlen habe und "deren Abzug nicht sehr stark ins Gewicht falle" (BVerfGE 90 S. 226, 236 ff.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2002 - L 1 AL 41/01
Bemessung der Höhe einer Arbeitslosenhilfe; Fiktiver Abzug von Kirchensteuern für …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2003 - L 12 B 61/03
Aus den hierbei festgestellten Zahlen der nicht kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer könne auch für den Zeitraum der Leistungsgewährung an die Klägerin nicht mit Überzeugung festgestellt werden, dass nicht mehr eine deutliche Mehrheit der Arbeitnehmer einer zur Erhebung von Kirchensteuern ermächtigten Kirche angehöre und es sich bei der Kirchensteuer inzwischen nicht mehr um einen "gewöhnlich anfallenden" Abzug von Arbeitsentgelt handele (LSG NRW, Urteil vom 12.12.2002 - L 1 AL 41/01 -).